Unsere AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Regelungsgegenstand
- Die Firma panic-design erbringt alle Leistungen auf Grundlage der vorliegenden AGB.
- panic-design erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Internetlösungen, Webdesign, SEO, Grafikdesign, Webpromotion, Online-PR, und Kreativarbeit. Ebenso DTP-Arbeiten aller Art und Musik. Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus den jeweiligen Aufträgen, deren Anlagen und etwaigen Leistungsbeschreibungen.
- Die konkreten Leistungen der Vertragsparteien werden in gesonderten, auf der Grundlage der vorliegenden AGB zu schließenden Verträgen festgelegt. Gegenzuzeichnende Verträge bzw. Aufträge werden wesentlicher Vertragsbestandteil und gehen den AGB vor, soweit sie Ihnen widersprechen.
- panic-design kann sich zur Erledigung einzelner Teilbereiche / Arbeitsergebnisse Subunternehmern bedienen, soweit dem nicht berechtige Interessen des Kunden entgegenstehen. Die Gesamtverantwortung und -koordination verbleibt in jedem Falle bei panic-design.
§ 2 Vergütung/Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung von panic-design erfolgt grundsätzlich nach den im Auftrag vereinbarten Preisen. Die Rechnungsstellung erfolgt zu 50% des Gesamtbetrages bei Abnahme des Konzeptes durch den Kunden und zu 50% nach endgültiger Leistung durch panic-design.
- Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von panic-design getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von panic-design für ihre Leistungen geltenden Agenturpreise als üblich.
- Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die Vergütung wird grundsätzlich 10 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Bei Verzug werden Verzugszinsen in Höhe der jeweils gesetzlichen Regelung fällig. Eine Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit oder ein anhaltender Zahlungsverzug des Kunden berechtigt panic-design, noch ausstehende Leistungen zurückzubehalten oder aber vom Vertrag zurückzutreten. Die vertraglichen Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn Beanstandungen geltend gemacht werden. Abweichende Vereinbarungen sind im Auftrag zu fixieren.
- Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, werden die bereits geleisteten Anzahlungen nicht zurück erstattet. panic-design behält sich vor, über die bereits geleisteten Anzahlungen weitere Aufwendungen gegenüber dem Kunden geltend zu machen, höchstens jedoch bis zum vertraglich vereinbarten Endpreis des fertigen Produktes.
§ 3 Zusammenarbeit
- Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig. Dem Kunden ist bekannt, dass vereinbarte Preise nur eingehalten werden können, wenn der Kunde seinen Mitwirkungsverpflichtungen rasch nachkommt. Der Kunde wird daher sicherstellen, dass sämtliche Informationen, Materialien, Mitwirkungshandlungen unverzüglich bzw. im jeweils zeitlich festgelegten Rahmen zur Verfügung gestellt bzw. erbracht werden.
- Der Kunde benennt einen für die Erteilung verbindlicher Auskünfte verantwortlichen Projektbetreuer. Der Projektbetreuer ist Ansprechpartner für panic-design bzgl. aller auftretenden Fragen, sowie für die Entgegennahme aller Informationen, Abgabe von Erklärungen und sonstigen Mitwirkungspflichten.
- Der Projektbetreuer des Kunden wird die erforderlichen Materialien wie Bilder, Logo`s etc., welche zur Umsetzung des Auftrages nötig sind unverzüglich und unentgeltlich zur Verfügung stellen. Gleiches gilt für eventuell erforderliche Korrekturen von Angaben.
- Wenn ein Fertigstellungstermin vereinbart wird, ist dieser Termin für panic-design nicht verbindlich, sofern er aus Gründen nicht eingehalten werden kann, die der Kunde allein oder überwiegend zu vertreten hat.
- Auftragserteilungen über Wartungs- und Pflegeverträge einer Internetpräsenz gelten, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart grundsätzlich 12 Monate und verlängern sich automatisch um 12 Monate, wenn sie nicht bis 6 Wochen vor Ablauf schriftlich gekündigt werden.
§ 4 Abnahme
- Nach Erstellung der endgültigen Version erfolgt die Abnahme der Arbeitsergebnisse durch den Kunden. Vor Abnahmedurchführung wird der Kunde – soweit erforderlich – eingewiesen. Es wird ein Abnahmeprotokoll gefertigt, in dem die Abnahme des Kunden erklärt wird.
- Bei Drucksachen können nach Drucklegung gegenüber panic-design Beanstandungen nicht mehr geltend gemacht werden. In anderem Fall behält sich panic-design bei berechtigter Mängelrüge vor, ob Preisminderung oder kostenlose Ersatzleistung zu erfolgen hat. Die Verpflichtung von panic-design beschränkt sich ausschließlich auf die im Auftrag aufgeführten Leistungen.
§ 5 Dokumentation
- panic-design ist berechtigt, für eventuelle Pflege- und/oder Weiterentwicklungsarbeiten eine Entwicklungsdokumentation bei sich aufzubewahren. Wird keine Pflegevereinbarung getroffen, so hat panic-design das Recht, alle Codes und Dateien nach Ablauf der Gewährleistung zu löschen, anderenfalls nach Ende der Pflegevertragsverpflichtung, soweit die Parteien nichts anderes vertraglich vereinbart haben.
§ 6 Gewährleistung
- panic-design übernimmt keine Gewähr dafür, dass die von panic-design erstellten Arbeitsergebnisse bei Veränderungen der Technik (z.B. Browser, Servertechnologie, Plug-Ins, Betriebssysteme, Online Zugänge etc.) ihre ursprüngliche Eignung für die vertraglich vereinbarten Leistungen behält. Ein Anspruch auf nachträgliche Anpassung besteht nicht.
- panic-design gewährleistet, dass die Arbeitsergebnisse nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen und nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Die in § 6.1. genannten technischen Veränderungen gelten nicht als Mängel im Sinne des § 6.2.
- Die Gewährleistungsfrist bestimmt sich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
- Soweit dies möglich und im Hinblick auf die Auswirkungen des Mangels angemessen ist, wird sich panic-design bis zur endgültigen Behebung bemühen, eine Zwischenlösung zur Umgehung/Behebung des Mangels bereitzustellen.
- Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung von panic-design die Arbeitsergebnisse selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt oder die von ihm vorzunehmenden erforderlichen Pflege-/ Aktualisierungshandlungen nicht vornimmt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die noch in Rede stehenden Mängel nicht durch die von ihm oder dem Dritten vorgenommenen änderungen bzw. unterbliebenen Pflege-/ Aktualisierungshandlungen verursacht wurden.
- Im Falle der Erstellung einer Web-Site oder der Erstellung von Datenbanken etc. leistet panic-design für die technische Funktionalität, nicht aber für Inhalte, Aussagen etc., Gewähr.
§ 7 Nutzungsrechte
- Bei allen Lieferungen und Leistungen behält sich panic-design bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentumsrecht vor. panic-design behält in jedem Falle – außer bei schriftlich vereinbartem Abtritt – die Rechte an von panic-design entwickelten Konzepten, Logos, symbolischen Darstellungen, Grafiken, Texten, Sourcecodes und Musik. Diese dürfen nur mit Einverständnis von panic-design durch andere bearbeitet und genutzt werden.
- Eine Vergabe von Lizenzen durch Kunden an Dritte oder die Ausübung der den Kunden eingeräumten Nutzungsrechte von Kunden durch Dritte ist ausgeschlossen, soweit sich nichts anderes aus dem Vertragszweck oder der Einzelvereinbarung ergibt.
- panic-design ist berechtigt, die vertragsgegenständlichen Arbeitsergebnisse zu Demonstrationszwecken im Rahmen von Messen, Seminaren, Ausstellungen, Wettbewerben oder sonstigen vergleichbaren Anlässen öffentlich wiederzugeben, falls nicht anders vereinbart. Ebenso ist panic-design berechtigt, in Referenzen auf die Arbeitsergebnisse und ihre Tätigkeit für Kunden hinzuweisen.
- panic-design wird die vertragsgegenständlichen Arbeitsergebnisse mit einem Copyrightvermerk kennzeichnen. Copyrightvermerke von Dritten, insbesondere von Werkherstellern, sind vom Kunden hinzunehmen. Dem Kunden ist bekannt, dass das Entfernen eines Copyrightvermerkes ohne Zustimmung rechtlich nicht zulässig ist.
§ 8 Freiheit von Rechten Dritter
- panic-design steht dafür ein, dass die im Rahmen der Vereinbarung von panic-design erbrachten Arbeitsergebnisse frei von schutzrechten Dritter sind und nach Kenntnis von panic-design auch keine sonstigen Rechte bestehen, die eine vertragsgemäße Nutzung einschränken oder ausschließen.
- Wird die vertragsgemäße Nutzung durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so hat panic-design in einem für den Kunden zumutbaren Umfang und in Absprache mit dem Kunden das Recht, nach ihrer Wahl entweder die vertraglichen Leistungen so abzuändern, dass sie aus dem Schutzbereich herausfallen, gleichwohl aber den vertraglichen Bestimmungen entsprechen, oder die Befugnis zu erwirken, dass sie uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten für den Kunden vertragsgemäß genutzt werden können.
- Sofern der Kunde Materialien, die Schutzrechte Dritter betreffen, für die Durchführung des Vertrages panic-design zur Verfügung stellt, steht er dafür ein, dass diese frei von Schutzrechten Dritter sind und auch keine sonstigen Rechte bestehen, die die Durchführung des Vertrages und/oder die vertragsmäßige Nutzung einschränken oder ausschließen. Der Kunde stellt panic-design von sämtlichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit den von ihm eingebrachten Materialien etc. frei.
- Die Parteien werden sich gegenseitig unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihnen gegenüber Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht werden.
§ 9 Haftung von panic-design
- panic-design haftet für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet panic-design nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Die Haftung ist im Falle des Vorsatzes und groben Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf 50 % der Nettovergütung.
- Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf 25 % der Nettovergütung.
- Für die Löschung von Daten und/ oder Programmen bzw. Beeinträchtigung der Datenordnung haftet panic-design insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
- Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von panic-design.
§ 10 Haftung des Kunden
- Der Kunde haftet für alle Schäden, Folgen und Nachteile, die durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Benutzung und/oder Verwendung der von panic-design zur Verfügung gestellten Dienste und Leistungen durch den Kunden und/oder Dritten entstehen. Der Kunde hält panic-design von sämtlichen Ansprüchen – inklusive Rechtsverfolgungskosten – frei.
- Für die wettbewerbs-, presse- und datenschutzrechtliche Zulässigkeit der den Arbeitsergebnissen zugrunde liegenden bzw. eingefügten Aussagen, Informationen, Daten, Vorgaben etc. des Kunden, trägt der Kunde die Verantwortung. In Zweifelsfällen lässt panic-design die Zulässigkeit auf Wunsch des Kunden prüfen. Die hierfür entstehenden Kosten werden vom Kunden übernommen. Der Kunde stellt panic-design von sämtlichen Ansprüchen Dritter unter Einschluss der Kosten der Rechtsverteidigung frei, die diese in diesem Zusammenhang direkt gegenüber panic-design geltend machen. Gleiches gilt ebenfalls für Ansprüche Dritter, die diese wegen der Verletzung von Urheber-, Persönlichkeits- oder gewerblichen Schutzrechten geltend machen, wenn panic-design trotz des Hinweises auf solche entgegenstehenden Rechte auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat.
- Bei Verstößen des Kunden gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, geltendes Recht, im Besonderen des Urheber- oder Datenschutzgesetzes ist panic-design berechtigt, Auftragserteilungen oder Verträge fristlos zu kündigen.
§ 11 Sonstiges
- Mündliche Nebenabreden werden von den Vertragsparteien nicht getroffen. Nachträgliche Ergänzungen oder änderungen der geschlossenen Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Ein mündlicher Verzicht auf die Schriftform wird ausgeschlossen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E-Mail erfolgen.
- AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht. Eine ungültige Bestimmung wird einvernehmlich durch eine solche ersetzt, die unter Berücksichtigung der Interessen der Parteien den gewünschten wirtschaftlichen Zweck zu erreichen geeignet ist. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken, die dieser Vertrag enthält.
- Erfüllungsort ist Waldkraiburg. Gerichtsstand von panic-design ist Mühldorf a. Inn. panic-design kann seine Ansprüche auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Kunden geltend machen. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen panic-design und dem Kunden gilt ausschließlich das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand 02/2020